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AGB

Campingbetrieb Banzelvitzer Berge GmbH,

OT Groß Banzelvitz ,

18528 Rappin Stand Januar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beherbergungsvertrag
Im nachfolgenden gilt für den Begriff Mietobjekt: Ferienhaus, Zelt, Wohnmobil, Stellplatz und
weitere bzw. ähnliche vom Campingbetrieb angebotenen Unterkünfte.
1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Mietobjekt vom Gast bestellt und durch den Beherbergungsbetrieb zugesagt wurde(n).
Der Beherbergungsvertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn die Bestellung des/der Mietobjekte nicht schriftlich erfolgt. Eine Zusage durch den Beherbergungsbetrieb ist nur verbindlich, wenn diese schriftlich auf dem Postwege oder per E-Mail erfolgt. Hierbei sind die von möglichen Buchungsplattformen versendeten Bestätigungen/Reservierungen/Angebote ebenso erst verbindlich, wenn diese durch den Campingbetrieb schriftlich bestätigt sind.
2. Wenn der Gast von dem Vertrag zurücktritt, so hat der Beherbergungsbetrieb grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Hierbei sind die durch nicht Inanspruchnahme entfallenen Leistungen wie z.B. Frühstück abzuziehen.
Der Beherbergungsbetrieb wird sich bemühen, die/das durch den Vertragsrücktritt freigewordene(n) Mietobjekt(e) anderweitig zu vermieten. Sollten die vom Gast durch Rücktritt nicht in Anspruch genommenen Mietobjekte anderweitig vermietet werden, werden die daraus erzielten Umsätze angerechnet. Werden die Mietobjekte nicht anderweitig vermietet, kann der Beherbergungsbetrieb die vertragliche vereinbarte Vergütung verlangen und die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebes pauschal abrechnen.
Die pauschalen Abzüge sind:
– Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Anreise kostenfreie Stornierung
– Bei einer späteren Stornierung bis 40 Tage vor der Anreise 40 % des vereinbarten Preises
– Bei einer späteren Stornierung bis 10 Tage vor der Anreise 70% des vereinbarten Preises
– Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise 80% des vereinbarten Preises
3. Die reservierten Mietobjekte stehen dem Gast am Anreisetag im Regelfall ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Mietobjekte bis10:00 Uhr zu räumen.
4. Durch den Beherbergungsvertrag erwirbt der Gast nicht den Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Mietobjekte. Sollten für den Gast der einen Beherbergungsvertrag mit der Beherbergungsstätte geschlossen hat, keine Mietobjekte zur Verfügung gestellt werden können, ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, sich um eine gleichwertige Unterkunft für den Gast zu bemühen.
Campingbetrieb Banzelvitzer Berge GmbH, OT Groß Banzelvitz , 18528 Rappin Stand Juli 2013 2 von 2